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相似文献
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1.
In einem Fall, in dem durchwegs divergierenden Auffassungen in den vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen zur Frage der wissenschaftlichen bzw künstlerischen Qualit?t der von der BF vorgelegten Arbeiten sowie zur Frage ihrer didaktischen F?higkeiten von den Mitgliedern der Habilitationskommission vertreten werden, ist es Aufgabe der Habilitationskommission, im Zuge der Beweiswürdigung den "inneren Wahrheitsgehalt" der in den einzelnen Gutachten und Stellungnahmen vertretenen Auffassungen zu ermitteln und – erforderlichenfalls nach Einholung erg?nzender Ausführungen – "auf Grund der Gutachten und Stellungnahmen" eindeutige Aussagen zu treffen.  相似文献   

2.
Die ?sterreichischen Universit?ten und Fachhochschulen sind gesetzlich dazu aufgefordert, interne Qualit?tssicherungsprozesse und -systeme zu entwickeln. Der Grundsatz der Erstverantwortlichkeit der Hochschulen für die Sicherung von Qualit?t in Lehre, Forschung und Organisation tr?gt der Hochschulautonomie Rechnung, und er kommt durch die im Zuge des Bologna-Prozesses vereinbarten Europ?ischen Standards der Qualit?tssicherung zum Ausdruck. Als Qualit?tssicherungsagentur für den gesamten Hochschulbereich in ?sterreich bietet die AQA Universit?ten und Fachhochschulen externe Begleitung, vermittelt unabh?ngige Expertise und führt Evaluierungen durch. Die AQA hat ihre Leistungen und Verfahren auf Grundlage europ?ischer Standards der externen Qualit?tssicherung für Universit?ten und Fachhochschulen entwickelt. Die Verfahren der AQA stellen die hochschulinterne Qualit?tskultur in den Mittelpunkt: Basierend auf den Erfahrungen mit externen Evaluierungsverfahren und des Hochschulvergleichen, welche die AQA seit 2004 durchgeführt hat, implementiert die Agentur nun ein Verfahren, welches das hochschulinterne Qualit?tsmanagement st?rken soll und den Hochschulen l?ngerfristig eine Zertifizierung ihres Qualit?tsmanagements bietet. Die AQA stellt hierfür die Expertise internationaler Expertinnen und Experten zu Themen des Hochschulmanagements bereit und nutzt Kooperationen mit anderen Qualit?tssicherungsagenturen. Auf l?ngere Sicht k?nnte ein prozessorientiertes "Quality Audit"-Verfahren eine Referenz der externen Qualit?tssicherung für den gesamten ?sterreichischen Hochschulbereich darstellen.  相似文献   

3.
Zusammenfassung  Lehrerinnen und Lehrer erscheinen in der Forschung zur Belastung und Beanspruchung im Lehrerberuf nicht nur als Informanten über die Belastungsquellen sowie über die Wirkungen und Folgen der beruflichen Beanspruchungen. Sie werden zugleich durch die – in diesem Beitrag kritisierte – dominierende Erfassung individueller Pers?nlichkeitsmerkmale in der Forschung implizit selbst als ma?geblicher Faktor der Belastung und Beanspruchung im Beruf behandelt und empirisch erfasst. Da jedoch in der bisherigen Forschung – so der Kern der Kritik – systematisch in erster Linie nur personenbezogene Merkmale erfasst werden, kann ein Primat dieser Faktoren vor personenunabh?ngigen, bedingungs- bzw. verh?ltnisbezogenen Aspekten sowie die einseitige konzeptionelle Ausrichtung der Forschung nicht empirisch begründet werden. Als Konsequenz aus der diagnostizierten Einseitigkeit werden im Anschluss an arbeits- und organisationspsychologische Zug?nge Forschungsbemühungen gefordert, die sich der Erfassung struktureller, berufsspezifischer Merkmale des Arbeitsplatzes Schule und des beruflichen Handelns von Lehrerinnen und Lehrern und damit einer situations- bzw. bedingungsbezogenen Analyse der Berufst?tigkeit mit Blick auf Belastungen und Beanspruchungen widmen. Auf diese Weise sollte eine ausgewogene empirische Basis für eine differenzierte Analyse und Interpretation von Personenmerkmalen sowie Arbeits- bzw. Situationsmerkmalen geschaffen werden, die schlie?lich in den Versuch der Integration beider Betrachtungsweisen münden kann.
Martin RothlandEmail:
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4.
Beim Speziallehrgang für diplomierte Sozialarbeiter "Gemeinwesenorientiertes Sozial-Management und Sozialmarketing" und beim Universit?tslehrgang "Soziale Arbeit und Sozial-Management" der Donau-Universit?t Krems besteht keine Gleichwertigkeit mit einem fachlich in Frage kommenden Diplomstudium, Magisterstudium, Fachhochschul-Diplomstudiengang oder Fachhochschul-Magisterstudiengang iSd § 64 Abs 4 UG, weil die ersteren "der Weiterbildung" dienen, die angeführten Studien bzw Studieng?nge hingegen (insbesondere) der wissenschaftlichen Berufsvorbildung bzw der wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung.  相似文献   

5.
In Abkehr von ihrer Einrichtung als auf demokratischer Partizipation basierender Bundesdienststelle nach UOG, wurden die staatlichen Universit?ten ab dem UOG 1993 zunehmend in Richtung eigenverantwortlicher "Bildungsbetriebe" umgebaut. Diese auf Deregulierung und Dezentralisierung universit?rer Handlungsparameter abstellende Entwicklung fand ihren vorl?ufigen H?hepunkt in der Umwandlung der Universit?ten in vollrechtsf?hige juristische Personen durch das UG (2002). Die aufrechte Funktion des Staates als Erhalter und insb Financier der Universit?ten hat zu einem auf universit?re Leistung und Verantwortung gegründeten Beziehungssystem zwischen Staat, Gesellschaft und Universit?ten geführt, das auch mit Rechtsunsicherheiten und Friktionen behaftet ist. Der bisher letzte Schritt in Richtung des intendierten umfassenden "Kulturwandels" der Universit?ten wurde mit dem Universit?tsrechts-?nderungsgesetz 2009 getan, das eine umfassende Novellierung der bisher geltenden Rechtslage beinhaltet.  相似文献   

6.
Statt eines Abstracts Der gro?e "Philosoph aus Wien", Paul Feyerabend, lehrte in den 1970er Jahren auf dem H?hepunkt seiner akademischen Karriere stehend in Berkeley. In seinen Kurs waren jedes Semester Hunderte von Studenten eingeschrieben, seltsamerweise waren darunter auch viele Sportstudenten und Fu?ballspieler, denen an den amerikanischen Universit?ten bekanntlich eine nicht geringe Bedeutung zukommt. Was war der Grund für diese Anziehungskraft einer nicht leicht zu verstehenden Philosophie? Feyerabend versprach jedem Studenten schon in der ersten Vorlesungsstunde eine Eins für seinen Kurs – und fügte noch hinzu, dass es bei ihm natürlich keinerlei Prüfung oder Hausarbeiten g?be. Man bekam seine Eins selbst dann, wenn man niemals in die Vorlesung kam, was Feyerabend mit seinem tiefen Vertrauen in das alte Humboldtsche Erziehungsziel der akademischen Freiheit rechtfertigte. Als die Universit?tsverwaltung von dieser Sache Wind bekam, wurde Feyerabend gezwungen, zumindest eine Abschlussprüfung für seinen Kurs abzuhalten. Im n?chsten Semester h?ndigte der Professor zu Beginn der Prüfungsstunde ein Blatt aus, auf dem in gro?en Buchstaben feierlich das Wort "Abschlussprüfung" stand, und darunter hie? es einfach: "Erz?hle mir deinen Lieblingswitz!" Jeder Witz, auch der dümmste, wurde dann mit der Note Eins belohnt. Der Chronist dieser Anekdote berichtet, dass das Universit?tsmanagement auch diesem Verfahren bald ein Ende gemacht hatte – ohne zu sagen, mit welchen Methoden, und wie Feyerabend auf diesen Eingriff in seine akademische Lehrfreiheit reagiert hat.  相似文献   

7.
Der Umstand, dass fünf Gutachten zum Ergebnis gelangt seien, die im Habilitationsverfahren vorgelegten Arbeiten würden die wissenschaftliche Qualifikation des Habilitanden iSd § 28 Abs 5 UOG 1993 erweisen, w?hrend nur eines eine gegenteilige Auffassung vertrete, besagt für sich nichts über die inhaltliche Richtigkeit der einen oder der anderen Auffassung. Eine Bindung der Beh?rde an die "klare Mehrheit" der in den eingeholten Gutachten vertretenen Auffassung besteht nicht. Vielmehr ist iSd § 45 Abs 2 des im Habilitationsverfahren anzuwendenden AVG der im Wege der Beweiswürdigung zu ermittelnde "innere Wahrheitsgehalt" der Ergebnisse des Beweisverfahrens ma?geblich, wobei die bei der Beweiswürdigung ma?gebenden Erw?gungen in der Begründung des Bescheides klar und übersichtlich zusammenzufassen sind.  相似文献   

8.
    
Der Umstand, dass fünf Gutachten zum Ergebnis gelangt seien, die im Habilitationsverfahren vorgelegten Arbeiten würden die wissenschaftliche Qualifikation des Habilitanden iSd § 28 Abs 5 UOG 1993 erweisen, w?hrend nur eines eine gegenteilige Auffassung vertrete, besagt für sich nichts über die inhaltliche Richtigkeit der einen oder der anderen Auffassung. Eine Bindung der Beh?rde an die "klare Mehrheit" der in den eingeholten Gutachten vertretenen Auffassung besteht nicht. Vielmehr ist iSd § 45 Abs 2 des im Habilitationsverfahren anzuwendenden AVG der im Wege der Beweiswürdigung zu ermittelnde "innere Wahrheitsgehalt" der Ergebnisse des Beweisverfahrens ma?geblich, wobei die bei der Beweiswürdigung ma?gebenden Erw?gungen in der Begründung des Bescheides klar und übersichtlich zusammenzufassen sind.  相似文献   

9.
§ 85 UG erm?glicht die Ersetzung einer im Curriculum vorgeschriebenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit durch eine sonstwo an einer anerkannten inl?ndischen oder ausl?ndischen postsekund?ren Bildungseinrichtung positiv beurteilte Arbeit im Wege der Anerkennung. Ma?gebliches Kriterium hiefür ist die Gleichwertigkeit zwischen "ausw?rtiger" und "heimischer" Arbeit; die Anerkennung kann auch studienrichtungsübergreifend erfolgen. In dieser Weise "suppliert" werden k?nnen Diplom- oder Masterarbeiten sowie künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, nicht jedoch Bachelorarbeiten und Dissertationen. W?hrend dies für Bachelorarbeiten sachlich gerechtfertigt werden kann, erweist sich der Ausschluss von Dissertationen aus dem System des § 85 UG als gleichheitswidrig.  相似文献   

10.
Zusammenfassung  ?konomen haben viel Vertrauen in M?rkte und individuelle Entscheidungen. Jeder Staatseingriff bedarf der Begründung. Das gilt auch dann, wenn dies einen für die Wohlfahrt eines Landes so wichtigen Bereich wie die Bildung betrifft. Es muss zun?chst geprüft werden, ob und wo Marktversagen bei individuellen Entscheidungen über Bildungsinvestitionen vorliegt. Weiter bleibt zu diskutieren, wie der Staat geeignete Rahmenbedingungen für ein Bildungssystem setzen kann. Sollen mehr ?ffentliche Mittel in den Bildungssektor flie?en? Oder sind vielmehr im Bildungssystem Anreize zu setzen, damit sich sowohl die Lernenden als auch die Lehrenden intensiver im Bildungsprozess engagieren? Zur Gestaltung von Anreizen gibt es in der bildungs?konomischen Literatur eine Vielzahl von Ansatzpunkten, von denen in diesem Beitrag exemplarisch (und für Deutschland m?glicherweise besonders interessant) die Einführung zentraler Abschlussprüfungen und leistungsabh?ngiger Bezahlung von Lehrkr?ften diskutiert werden.
Kerstin SchneiderEmail:
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11.
Ziel der vorliegenden Studie ist die Kl?rung der Frage, inwieweit sachfremde ethnische Kriterien die übergangsempfehlung für weiterführende Schulen beeinflussen. Bei einer Stichprobe von 620 Schülerinnen und Schülern der vierten Klassenstufe wurden Schulleistungstest- und Fragebogendaten erhoben und diese in Beziehung zu den übergangsempfehlungen gesetzt. Wenn individuelle Schülervoraussetzungen unter Einschluss kognitiver F?higkeiten kontrolliert werden, gibt es keine Best?tigung der Auffassung, dass Kinder mit Migrationshintergrund bei der übergangsempfehlung benachteiligt werden. Auch ein hoher Anteil an Kindern mit nicht-deutscher Familiensprache in der Schulklasse übt keine ungünstigen Effekte auf die Empfehlung der Schulform aus. Hingegen ist ein sachfremder Referenzgruppeneffekt (Big-fish-little-pond-Effekt) nachweisbar: Mit einem h?heren Anteil an Schülerinnen und Schülern in der Klasse, deren Schultestleistungen und kognitive Grundf?higkeiten hoch sind und deren Eltern eine h?here Bildungsorientierung aufweisen, sinkt die relative Chance, statt an eine Hauptschule an eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln.  相似文献   

12.
Zusammenfassung In verschiedenen w?hrend der vergangenen Dekade durchgeführten Studien zum Befinden in Schule und Unterricht wurden beim Vergleich von Jungen und M?dchen Unterschiede zuungunsten adoleszenter Schülerinnen nachgewiesen. Die vorliegende Untersuchung fragt, ob M?dchenschulen im Vergleich mit koedukativen Einrichtungen ein unterstützenderes Umfeld bereitstellen und damit zusammenh?ngend das Wohlbefinden der weiblichen Jugendlichen in diesen geschlechtersegregierten Lernumgebungen auf einem h?heren Niveau liegt. Es wurden Schülerinnen der 8. und 11. Jahrgangsstufe von sechs bayerischen Gymnasien (drei private M?dchenschulen sowie zwei koedukative Privatgymnasien und eine ?ffentliche koedukative Schule) zum Sozialen Schulklima, zur Lehrer-Schüler-Beziehung sowie ihrer Selbstwirksamkeitserwartung befragt. Bezüglich des Wohlbefindens in der Schule zeigt sich eine Widersprüchlichkeit des M?dchenschulkontextes: In den Bereichen des Sozialen Schulklimas und der Selbstwirksamkeitserwartung werden einige Aspekte von monoedukativ und andere von koedukativ unterrichteten Schülerinnen positiver bewertet, z.T. traten keine Effekte auf. Bei der Bewertung der Lehrer-Schüler-Beziehung zeigten sich keine Unterschiede.   相似文献   

13.
Die wirtschaftliche Abh?ngigkeit, welche ihren sinnf?lligen Ausdruck im Fehlen der im eigenen Namen auszuübenden Verfügungsmacht über die nach dem Einzelfall für den Betrieb wesentlichen Einrichtungen und Betriebsmittel findet, ist bei entgeltlichen Arbeitsverh?ltnissen die zwangsl?ufige Folge pers?nlicher Abh?ngigkeit. Fachhochschul-Studieng?nge sind Studieng?nge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Einrichtungen der Erwachsenenbildung dienen dem gegenüber – iS einer st?ndigen Weiterbildung – der Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie der F?higkeit und Bereitschaft zu verantwortungsbewusstem Urteilen und Handeln und der Entfaltung der pers?nlichen Anlagen; bei derartigen Einrichtungen handelt es sich um ein deutlich niederschwelliges und sehr breit gef?chertes, insbesondere nicht prim?r auf Berufsausübung zugeschnittenes Bildungsangebot. Der Umstand allein, dass manche Fachhochschul-Studieng?nge spezifisch auf Erwachsene, insbesondere auf tagsüber bereits im Berufsleben stehende Personen zugeschnitten sind, macht sie noch nicht zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Begriffsverst?ndnis der einschl?gigen sozialrechtlichen Vorschriften.  相似文献   

14.
Die TIMS-Studie war durch ihre Modellierung darauf angelegt, nicht nur ein „Ranking“ der teilnehmenden L?nder zu liefern, sondern auch Erkl?rungsans?tze für unterschiedliche Schulleistungen innerhalb und zwischen verschiedenen Kulturen. Die analytische Aussagekraft der TIMS-Studie ist in Deutschland u.a. besonders stark, weil sich Deutschland — neben Japan und den USA — an der erg?nzenden TIMS-VIDEO-Studie beteiligte. In zuf?llig aus der TIMSS-Stichprobe ausgew?hlten Schulen wurde jeweils eine Mathematikstunde im achten Jahrgang auf Video aufgezeichnet. In einem Teil der deutschen Stichprobe wurden darüber hinaus Zweit-und Drittstunden videographiert. Die videographierten Unterrichtstunden wurden digitalisiert, transkribiert und in einem iterativen Prozess zwischen Induktion und Deduktion je nach Fragestellung kategorisiert und unter Verwendung einer Software zur Analyse von Videomaterialien vercodet. Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Datens?tze und insbesondere durch die Einbeziehung der Videos, die über Transkription, Codierung und Rating vielf?ltige interpretative, qualitative wie quantitative Auswertungen zulassen, bietet die TIMS-Studie ungew?hnliche M?glichkeiten für methodenübergreifende Analysen und somit für Triangulation. Die Nutzung quantitativer und qualitativer Auswertungsverfahren für Zusammenhangs-und Kausalanalysen, ist insbesondere durch Verknüpfung von Daten aus standardisierten Tests und Frageb?gen einerseits und qualitativen Kategorisierungen von Ereignissen in den videographierten Unterrichtssequenzen andererseits m?glich. In diesem Beitrag wird dieser Ansatz anhand der Frage. ob der Mathematikunterricht in verschiedenen Kulturen unterschiedliche inhaltliche und kognitive Schwerpunkte ausweist, im Detail verfolgt. Mit der von uns vorgenommenen Methodenkombination k?nnen verschiedene Arten der Triangulation skizziert werden. Neben den additiven Komponenten der Triangulation — die Untersuchung eines bzw. verschiedener Merkmale aus unterschiedlicher Perspektive unter Verwendung qualitativer und quantitativer Methoden — wird hier besonders die Prüfung von Erkl?rungsans?tzen durch die Kombination unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Analysen dargestellt. Dabei steht nicht die Best?tigung der Ergebnisse des einen Verfahrens durch die Analysen des anderen Vorgehens im Vordergrund, sondern die wechselseitige Absicherung von Interpretationen durch den Einsatz verschiedener Forschungsdesigns unter Verwendung qualitativer und quantitativer Methoden.  相似文献   

15.
In Reaktion auf die Ergebnisse der TIMS-Studie wurde das BLK-Modellversuchsprogramm SINUS konzipiert und 1998 mit 180 Schulen über fünf Jahre betrieben. Im vorliegenden Beitrag berichten wir über zentrale Ergebnisse der summativen Evaluation des Programms. Ziel des Programms war es, (1) die Professionalisierung der Lehrkr?fte zu unterstützen, (2) die Qualit?t des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts zu verbessern und (3) die Lernprozesse und Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler zu f?rdern. Zur überprüfung der Ausgangslage und der Wirkungen des Programms diente ein Vergleich mit einer repr?sentativen Schulstichprobe. Dazu wurden an den SINUS-Schulen Erhebungen mit nationalen PISA-Instrumenten durchgeführt. Die Ergebnisse der Abschlusserhebung im Jahr 2003 zeigen, dass SINUS im Verlauf der Programmzeit auf allen untersuchten Ebenen Wirkungen entfaltet hat. Dies betrifft die erfolgreiche Umsetzung der Projektinhalte auf Seiten der Lehrkr?fte, die positive Wahrnehmung des Unterrichts auf Seiten der Schülerschaft sowie die Interessen, Haltungen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler an SINUS-Schulen. Die schulartspezifischen Analysen zeigen jedoch, dass SINUS nicht in allen Schularten die gleiche Wirksamkeit erzielt hat. In erster Linie scheinen die Hauptschulen, die Schulen mit mehreren Bildungsg?ngen und die Integrierten Gesamtschulen profitiert zu haben.  相似文献   

16.
Zusammenfassung Der Frage nach den Steigerungsm?glichkeiten der (informellen) „Grundbildung“ und der F?rderung von Basiskompetenzen wird aus bildungsbiographischer Perspektive nachgegangen, indem die familiale Bildungswirklichkeit in ihrem Wechselverh?ltnis zur schulischen Bildungswirklichkeit anhand eines Fallbeispiels dargestellt wird. Am Beispiel der Vermittlung und Aneignung von information literacy wird gezeigt, dass es unumg?nglich ist, in der schulischen Bildungswirklichkeit von einer Kulturrelativit?t und Kulturgebundenheit von information literacy als wichtigem Element von informeller Bildung auszugehen, die an unterschiedlichen Bildungsorten erworben wird und eine entsprechende Vernetzung der Bildungsorte voraussetzt. Um Bildungsarmut zu verhindern und m?glichst für alle Menschen die Voraussetzungen für die Gestaltung eines eigenen Lebenslaufs und die Entwicklung einer verst?ndigen kulturellen Teilhabe- und sozialen Anschlussf?higkeit zu schaffen, muss sich, so die These, die Institution Schule mehr für informelle Bildung und die p?dagogische Bearbeitung von kultureller Differenz sowie den Umgang mit Heterogenit?t ?ffnen, damit der oft diskriminierende Umgang mit kultureller und sozialer Differenz in der Schule nicht in eine fürsorgliche (p?dagogische) Belagerung und Entmündigung der Schüler durch die Schule umschl?gt. Dabei ist es wichtig, die informellen Bildungsleistungen der Familie anzuerkennen und weiter zu entwickeln und in Verbindung mit der verst?rkten F?rderung von Erziehungspartnerschaften zwischen Eltern und p?dagogischen Fachkr?ften darauf hinzuarbeiten, die Grundbildung und den Erwerb von notwendigen Basiskompetenzen zu st?rken und das schulische Abwertungsdilemma von au?erschulisch erworbenen informellen Bildungsgehalten „f?rderdidaktisch“ zu bearbeiten.   相似文献   

17.
1. Ein "inskribierter" Studierender ist gem § 59 Abs 1 Z 4 UG 2002 berechtigt, die Lehr- und Forschungseinrichtungen der Universit?t nach Ma?gabe der Benützungsordnung zu benützen; dies gilt auch für die Einrichtungen einer GmbH, welche mit einer Universit?t bei der Erfüllung von deren Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenarbeitet. 2. Die Rechtsordnung billigt einer Universit?tsklinik grunds?tzlich das Recht zu, die Benutzung ihrer Einrichtungen n?her zu regeln; das aus Eigentum oder Miete abgeleitete Hausrecht bleibt daher im Kern bestehen. Die konkrete Ausübung des Hausrechts hat sich aber auch an den Notwendigkeiten des Studien- und Forschungsbetriebes zu orientieren. 3. St?rt ein Studierender durch die Bel?stigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausma? den Betrieb einer ?ffentlichen Krankenanstalt, die gem § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer medizinischen Universit?t zusammenwirkt, so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt auf Grund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umst?nden zur G?nze untersagt werden. Dabei sind allerdings die von der Krankenanstalt zu wahrenden Interessen mit jenen des Studierenden abzuw?gen. 4. Der Unterlassungsanspruch in einer Einrichtung, deren Hausrecht verletzt wurde, setzt nicht nur eine materielle Unterlassungspflicht, sondern auch die Gefahr eines Zuwiderhandelns voraus.  相似文献   

18.
In diesem Beitrag wird dargestellt, dass in Schulentwicklungsprozessen Potentiale für eine weitere Professionalisierung des Lehrerberufs liegen. Schulentwicklung generiert einen bestimmten Handlungstyp im Sinne einer Disposition für die kooperative L?sung unvorhersehbare Problem-und Krisenlagen auf der Ebene der einzelnen Schule. Die Autoren beschreiben auf der Grundlage mehrerer von ihnen durchgeführter hermeneutischfallrekonstruktiv vorgehender Begleitforschungsprojekte zur Schulentwicklung, welche Ver?nderungen sich in Schulentwicklungs-als Unterrichtsentwicklungsprozessen für die T?tigkeit der Lehrerinnen und Lehrer ergeben, um zukunftsoffen mit Unsicherheit umgehen zu k?nnen: 1. Es findet mehr Arbeit in sogenannten Praxisgemeinschaften und Entwicklungsgruppen statt. Dieses ist eine Verst?rkung der Kommunikation über Unterricht und Lernprozesse. 2. Die prozessorientierte ziel-und inhaltsbezogene Differenzierung und Variation von Unterrichtsformen wird gesteigert. 3. Schülerrückmeldungen über eigenes Lernen und den Unterricht werden in diesen integriert. Hier bilden sich neue Kompetenzen zur Diagnose heterogener Lernst?nde und zur Differenzierung von Lernformen und Lernwegen heraus, und es kommt dabei zu einer Ausdifferenzierung von Funktionsbereichen in der Lehrert?tigkeit.  相似文献   

19.
Es gibt einige Hinweise darauf, dass Vorstellungen vom Lehren und Lernen sowohl für das Handeln der Lehrkr?fte im Unterricht als auch für Zielkriterien auf der Ebene der Schüler eine Rolle spielen. Dabei gelten konstruktivistisch orientierte Sichtweisen als besonders günstig. Empirische Untersuchungen dazu gibt es jedoch bislang nur auf einzelne fachdidaktische Inhaltsbereiche bezogen. In der vorliegenden Studie werden konstruktivistisch orientierte Lehrereinstellungen mit Merkmalen des Unterrichts (?ffnung des Unterrichts im Hinblick auf Entscheidungsm?glichkeiten für Schüler/-innen und Strukturierung des Unterrichts) sowie mit Einsch?tzungen der Schüler/-innen (Selbstbestimmungsempfinden und Interessantheit des Unterrichts) in Beziehung gesetzt. Die Ergebnisse best?tigen die Theorie: In den Klassen der Lehrer/-innen mit überwiegend konstruktivistischen Vorstellungen von Lernen und Lehren gibt es mehr Freir?ume, ohne dass der Unterricht weniger strukturiert abl?uft. Zudem empfinden sich die Schüler/-innen als selbstbestimmter und sch?tzen den Unterricht als interes-santer ein.  相似文献   

20.
Die Frage, ob 12 oder 13 Schuljahre notwendig sind, um erfolgreich zum Abitur zu gelangen, wird seit Jahren in Deutschland kontrovers diskutiert. Sp?testens seit der Ver?ffentlichung der Ergebnisse des weltweiten mathematisch-naturwissenschaftlichen Leistungsvergleichs (TIMSS) steht dieses Thema auf der bildungspolitischen Tagesordnung. In die seitdem nicht abrei?ende Debatte um die Schulzeitdauer wurde auch das Argument einer erh?hten und damit nicht zumutbaren Belastung und Beanspruchung von Lehrern und Schülern durch eine 12-j?hrige Schulzeit eingebracht. Die Autoren dieses Beitrags haben dieses Argument für die Situation an Thüringer Gymnasien empirisch überprüft. Mittels standardisierter Frageb?gen wurden rund 5.500 Schüler und 1.100 Lehrer in Thüringen (12 Schuljahre), Bayern und Brandenburg (jeweils 13 Schuljahre) befragt. — Bei der begrifflichen Trennung von Belastung und Beanspruchung orientieren sich die Autoren an psychologischtransaktionalen Modellen der Wahrnehmung und Verarbeitung belastender Situationen. In diesem Beitrag wird deshalb nicht nur die zeitliche Belastung an Gymnasien in den Blick genommen, sondern auch der Frage nach den Auswirkungen der zeitlichen Belastung auf das Belastungserleben (Beanspruchung) von Lehrern und Schülern nachgegangen. Abschlie?end werden die von den Autoren analysierten Zusammenh?nge zwischen zeitlicher Belastung, situativen Bedingungen und Beanspruchung von Lehrern und Schülern am Gymnasium im Hinblick auf die forschungsleitende Fragestellung diskutiert.  相似文献   

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