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相似文献
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1.
Pr?sident/Pr?sidentin, Vizepr?sident/Vizepr?sidentin und die beiden Sekret?re/Sekret?rinnen bilden das Pr?sidium der ?sterreichischen Akademie der Wissenschaften. Ihre Wahl bedarf der Best?tigung durch den Bundespr?sidenten. Der Wahlvorgang ist durch die Satzung und die Gesch?ftsordnung der Akademie geregelt. Unklarheiten im Gefüge der Wahlrechtsbestimmungen k?nnen die Operabilit?t beeintr?chtigen und Anschlusskonflikte über die Gültigkeit von Wahlen zur Folge haben. Die Best?tigung durch den Bundespr?sidenten hat keine Kontrollfunktion. Sie ist ein symbolischer Rest ehemaliger monarchischer Interventionsvorbehalte. Heute unterstreicht sie den hohen Stellenwert und das Ansehen, das die Akademie der Wissenschaften und ihre Autonomie haben. Die Folgen einer fehlerhaften Wahl werden durch die Best?tigung des Bundespr?sidenten nicht geheilt.  相似文献   

2.
Die TIMS-Studie war durch ihre Modellierung darauf angelegt, nicht nur ein „Ranking“ der teilnehmenden L?nder zu liefern, sondern auch Erkl?rungsans?tze für unterschiedliche Schulleistungen innerhalb und zwischen verschiedenen Kulturen. Die analytische Aussagekraft der TIMS-Studie ist in Deutschland u.a. besonders stark, weil sich Deutschland — neben Japan und den USA — an der erg?nzenden TIMS-VIDEO-Studie beteiligte. In zuf?llig aus der TIMSS-Stichprobe ausgew?hlten Schulen wurde jeweils eine Mathematikstunde im achten Jahrgang auf Video aufgezeichnet. In einem Teil der deutschen Stichprobe wurden darüber hinaus Zweit-und Drittstunden videographiert. Die videographierten Unterrichtstunden wurden digitalisiert, transkribiert und in einem iterativen Prozess zwischen Induktion und Deduktion je nach Fragestellung kategorisiert und unter Verwendung einer Software zur Analyse von Videomaterialien vercodet. Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Datens?tze und insbesondere durch die Einbeziehung der Videos, die über Transkription, Codierung und Rating vielf?ltige interpretative, qualitative wie quantitative Auswertungen zulassen, bietet die TIMS-Studie ungew?hnliche M?glichkeiten für methodenübergreifende Analysen und somit für Triangulation. Die Nutzung quantitativer und qualitativer Auswertungsverfahren für Zusammenhangs-und Kausalanalysen, ist insbesondere durch Verknüpfung von Daten aus standardisierten Tests und Frageb?gen einerseits und qualitativen Kategorisierungen von Ereignissen in den videographierten Unterrichtssequenzen andererseits m?glich. In diesem Beitrag wird dieser Ansatz anhand der Frage. ob der Mathematikunterricht in verschiedenen Kulturen unterschiedliche inhaltliche und kognitive Schwerpunkte ausweist, im Detail verfolgt. Mit der von uns vorgenommenen Methodenkombination k?nnen verschiedene Arten der Triangulation skizziert werden. Neben den additiven Komponenten der Triangulation — die Untersuchung eines bzw. verschiedener Merkmale aus unterschiedlicher Perspektive unter Verwendung qualitativer und quantitativer Methoden — wird hier besonders die Prüfung von Erkl?rungsans?tzen durch die Kombination unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Analysen dargestellt. Dabei steht nicht die Best?tigung der Ergebnisse des einen Verfahrens durch die Analysen des anderen Vorgehens im Vordergrund, sondern die wechselseitige Absicherung von Interpretationen durch den Einsatz verschiedener Forschungsdesigns unter Verwendung qualitativer und quantitativer Methoden.  相似文献   

3.
Der übergang in eine weiterführende Schule ist eine zentrale bildungsbiografische Entscheidung, die auf der Grundlage fehleranf?lliger selektionsdiagnostischer Urteile getroffen wird. Neben unsystematischen Urteilsfehlern sind unterschiedliche Leistungsanforderungen zwischen den verschiedenen Grundschullehrkr?ften einer ad?quaten übergangsdiagnostik abtr?glich. Mit einer Analyse bildungsstatistischer Daten auf Regionalebene wurde deshalb der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen Leistungsstandards von Lehrkr?ften innerhalb einer Grundschule für das Zustandekommen von übergangsquoten haben. Für einzügige Grundschulen in stark l?ndlich gepr?gten Regionen (n=47) konnte ein systematischer Lehrereffekt bei übergangsquoten auf Hauptschulen und Gymnasien nachgewiesen werden. über Vorschl?ge zur Verbesserung der selektionsdiagnostischen Kompetenz von Lehrkr?ften sollte deshalb weiter nachgedacht werden.  相似文献   

4.
Obwohl heute ein weitgehender Konsens darüber vorliegt, dass der Qualit?tssicherung bei Humandienstleistungen ein ganz besonderer Stellenwert zukommt, fehlt eine systematische Auseinandersetzung mit den Gründen und M?glichkeiten einer solchen Qualit?tssicherung. Am Beispiel der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollen deshalb in diesem Beitrag systematische überlegungen zu einer Qualit?tssicherung zusammengetragen und diskutiert werden. In einem ersten Teil des Beitrags werden prim?r aus ?konomischer, jedoch auch aus p?dagogischer Perspektive die unterschiedlichen Gründe für eine Qualit?tssicherung au?erhalb des Marktes dargelegt. Eine solche Qualit?tssicherung muss jedoch nicht vom Staat selbst übernommen werden, vielmehr hat dieser lediglich die Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Qualit?tssicherungssystem zu setzen. Der Beitrag stellt dar, welche Anforderungen ein solches Qualit?tssicherungssystem prinzipiell erfüllen muss, im Anschluss daran wird überprüft, inwiefern diese Anforderungen im deutschen Kindertageseinrichtungsbereich erfüllt sind. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass das deutsche Qualit?tssicherungssystem zu keinen ausreichenden Ergebnissen führt und daher reformbedürftig ist. Als Ansatzpunkt für solche Reformüberlegungen schlagen wir ein Gütesiegelsystem vor, das — in Kombination mit einer Subjektf?rderung über Kinderbetreuungsgutscheine — wettbewerbliche Elemente nicht nur bei der Zuteilung von Finanzmitteln, sondern auch bei der Qualit?tssicherung nutzbar macht. Damit verspricht das Gütesiegelsystem im Vergleich zum bisherigen System effizienter und effektiver zu sein.  相似文献   

5.
Der Ertrag p?dagogischer Innovationen für die Breite des Schulwesens — und hier vor allem im Kernbereich des institutionellen Handlungsvollzuges — ist unbefriedigend gering. Wenn neue Entwicklungen nicht im Sinne von Modeerscheinungen weitgehend wirkungslos über das Schulwesen hinweg gehen sollen, dann muss in der Breite des Schulwesens nach den Rahmenbedingungen eines erfolgreichen Transfers gefragt werden, in dessen Mittelpunkt die Einzelschule als Handlungseinheit steht. In dem vorliegenden Aufsatz wird diese Frage anhand einer Stichprobe von 402 allgemeinbildenden Schulen mit Hilfe eines pfadanalytischen Modells untersucht. Als Zieldimension des Transfers wird die Entscheidung für unterschiedliche Innovationsziele im Rahmen der Initiativphase des Schulentwicklungsprozesses verwendet.  相似文献   

6.
Seit einigen Jahren gibt es eine lebhafte Auseinandersetzung über die Allgemeine P?dagogik und über die Aufgaben, die die Allgemeinen P?dagogen erfüllen sollen. In diesem Aufsatz werden die unterschiedlichen Ansichten über diese Frage zusammengetragen, analysiert und in einen systematischen Zusammenhang gebracht. Dabei werden moralphilosophische und fachbezogene Aufgaben unterschieden. Bei den fachbezogenen Aufgaben gibt es zwei Gruppen: kritische und konstruktive Aufgaben. Zur zweiten Gruppe geh?ren insbesondere (a) die Bestimmung des Forschungsgegenstands der P?dagogik, (b) die Lenkung der Forschungsbemühungen, (c) die Bestimmung der Grundbegriffe und (d) die Darlegung des p?dagogischen Grundgedankens. Bei allen diesen Aufgaben werden die Voraussetzungen für ihre Erfüllung und die Schwierigkeiten diskutiert, mit denen dabei zu rechnen ist.  相似文献   

7.
Zusammenfassung Dieser Beitrag untersucht das übertrittsverfahren von der Grundschule in die Sekundarschule I der deutschsprachigen Schulen des Kantons Freiburg (Schweiz). Das Deutschfreiburger übergangsmodell mit seinen verschiedenen Komponenten wird vorgestellt und evaluiert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage, ob unerwünschte Effekte des famili?ren Hintergrunds durch dieses Modell reduziert bzw. eliminiert werden k?nnen. Untersucht wird im Weiteren die übereinstimmung der übertrittsempfehlung von Eltern und Lehrkr?ften sowie der Prüfungsleistung. Die Autoren kommen zum Schluss, dass das untersuchte übergangsmodell die Effekte des famili?ren Hintergrunds beim übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule relativ gering h?lt. Der sozio?konomische Hintergrund wirkt sich über die übertrittsempfehlung von Lehrkr?ften und Eltern auch auf den tats?chlichen übertritt aus; die absoluten Effekte des famili?ren Hintergrunds fallen jedoch — nach Kontrolle der Schulleistung — insgesamt vergleichsweise schwach aus. Der eingesetzte Bewertungsbogen, den Lehrkr?fte und Eltern zus?tzlich zu den Noten als Basis für die übergangsempfehlung einsetzen, scheint resistent gegenüber Effekten des famili?ren Hintergrunds zu sein.   相似文献   

8.
Ein Forscher, der sich in einer Lage wie derjenigen des Kl?gers des Ausgangsverfahrens befindet, also auf der Grundlage eines mit der Max-Planck-Gesellschaft zur F?rderung der Wissenschaften eV geschlossenen Stipendienvertrags eine Promotion vorbereitet, ist nur dann als Arbeitnehmer iSd Art 39 EG anzusehen, wenn er seine T?tigkeit w?hrend einer bestimmten Zeit nach der Weisung eines zu diesem Verein geh?renden Instituts ausübt und als Gegenleistung für diese T?tigkeit eine Vergütung erh?lt. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die tats?chlichen Prüfungen vorzunehmen, deren es zur Beurteilung der Frage bedarf, ob dies in der bei ihm anh?ngigen Rechtssache der Fall ist. Ein privatrechtlicher Verein wie die Max-Planck-Gesellschaft zur F?rderung der Wissenschaften eV muss gegenüber Arbeitnehmern iSd Art 39 EG das Diskriminierungsverbot beachten. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob unter Umst?nden wie denen des Ausgangsverfahrens eine Ungleichbehandlung von inl?ndischen und ausl?ndischen Doktoranden stattgefunden hat. Sollte der Kl?ger des Ausgangsverfahrens mit der Berufung auf einen durch seine etwaige Diskriminierung entstandenen Schaden durchdringen, w?re es Sache des vorlegenden Gerichts, in Ansehung der anwendbaren innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der au?ervertraglichen Haftung zu beurteilen, welche Art von Wiedergutmachung er beanspruchen k?nnte.  相似文献   

9.
Die Frage, ob 12 oder 13 Schuljahre notwendig sind, um erfolgreich zum Abitur zu gelangen, wird seit Jahren in Deutschland kontrovers diskutiert. Sp?testens seit der Ver?ffentlichung der Ergebnisse des weltweiten mathematisch-naturwissenschaftlichen Leistungsvergleichs (TIMSS) steht dieses Thema auf der bildungspolitischen Tagesordnung. In die seitdem nicht abrei?ende Debatte um die Schulzeitdauer wurde auch das Argument einer erh?hten und damit nicht zumutbaren Belastung und Beanspruchung von Lehrern und Schülern durch eine 12-j?hrige Schulzeit eingebracht. Die Autoren dieses Beitrags haben dieses Argument für die Situation an Thüringer Gymnasien empirisch überprüft. Mittels standardisierter Frageb?gen wurden rund 5.500 Schüler und 1.100 Lehrer in Thüringen (12 Schuljahre), Bayern und Brandenburg (jeweils 13 Schuljahre) befragt. — Bei der begrifflichen Trennung von Belastung und Beanspruchung orientieren sich die Autoren an psychologischtransaktionalen Modellen der Wahrnehmung und Verarbeitung belastender Situationen. In diesem Beitrag wird deshalb nicht nur die zeitliche Belastung an Gymnasien in den Blick genommen, sondern auch der Frage nach den Auswirkungen der zeitlichen Belastung auf das Belastungserleben (Beanspruchung) von Lehrern und Schülern nachgegangen. Abschlie?end werden die von den Autoren analysierten Zusammenh?nge zwischen zeitlicher Belastung, situativen Bedingungen und Beanspruchung von Lehrern und Schülern am Gymnasium im Hinblick auf die forschungsleitende Fragestellung diskutiert.  相似文献   

10.
Eine Lehrt?tigkeit, die ein in einem Mitgliedstaat Steuerpflichtiger im Dienst einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts wie einer Universit?t ausübt, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, f?llt auch dann in den Anwendungsbereich von Art 49 EG, wenn die T?tigkeit nebenberuflich und quasi ehrenamtlich ausgeübt wird. Ausschlaggebend dafür, dass eine T?tigkeit in den Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit f?llt, ist n?mlich ihr wirtschaftlicher Charakter, dh, dass sie nicht ohne Gegenleistung erbracht werden darf. Dagegen ist insoweit nicht erforderlich, dass der Dienstleistungserbringer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Au?erdem f?llt die erbrachte Dienstleistung nicht dadurch aus dem Anwendungsbereich von Art 49 EG heraus, dass eine entgeltliche Lehrt?tigkeit im Auftrag einer Universit?t, also einer juristischen Person des ?ffentlichen Rechts, ausgeübt wird, denn die private Lehrt?tigkeit an einer Universit?t f?llt nicht in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung des Art 45 Abs 1 EG iVm Art 50 EG, da diese Ausnahmeregelung auf T?tigkeiten beschr?nkt ist, die als solche eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung ?ffentlicher Gewalt darstellen. Die Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit, die darin liegt, dass nach einer nationalen Regelung nur das Entgelt, das im Inland ans?ssige Universit?ten, die juristische Personen des ?ffentlichen Rechts sind, als Gegenleistung für eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit zahlen, von der Einkommensteuer befreit ist, w?hrend diese Befreiung versagt wird, wenn ein solches Entgelt von einer in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Universit?t gezahlt wird, ist nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Eine solche Regelung, die gleicherma?en für die T?tigkeiten von In- und Ausl?ndern bei inl?ndischen juristischen Personen des ?ffentlichen Rechts gilt, führt n?mlich dazu, dass diejenigen Dienstleistungen, die Empf?ngern in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, ungünstiger behandelt werden als die im Inland erbrachten Dienstleistungen. Diese Beschr?nkung der Dienstleistungsfreiheit kann nicht durch die F?rderung von Bildung, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt sein, da sie die M?glichkeit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte beeintr?chtigt, den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft frei zu w?hlen, ohne dass nachgewiesen worden w?re, dass es, um das geltend gemachte Ziel der F?rderung des Bildungswesens zu erreichen, erforderlich ist, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuerbefreiung allein den Steuerpflichtigen vorzubehalten, die eine nebenberufliche Lehrt?tigkeit an Universit?ten im Inland ausüben. Auch kann diese Beschr?nkung nicht mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Koh?renz des Steuersystems zu wahren, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbefreiung der von inl?ndischen Universit?ten gezahlten Aufwandsentsch?digungen und einem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung steuersystematisch gesehen nicht vorliegt. Ferner ist der Umstand, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Gestaltung ihres Bildungssystems zust?ndig sind, nicht geeignet, die besagte Regelung, nach der eine Steuerbefreiung denjenigen Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die im Dienst oder Auftrag inl?ndischer ?ffentlicher Universit?ten t?tig sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Diese Regelung ist keine Ma?nahme, die die Lehrinhalte oder die Gestaltung des Bildungssystems betrifft, sondern eine steuerliche Ma?nahme allgemeiner Natur, die eine Steuervergünstigung gew?hrt, wenn ein Einzelner zum Wohl des Gemeinwesens t?tig wird. Eine solche Regelung bliebe, selbst wenn sie eine mit der Gestaltung des Bildungssystems verbundene Ma?nahme w?re, gleichwohl mit dem EG-Vertrag unvereinbar, da sie die Entscheidungsfreiheit nebenberuflich t?tiger Lehrkr?fte in Bezug auf den Ort der Erbringung ihrer Dienstleistungen beeintr?chtigt.  相似文献   

11.
1. Ein "inskribierter" Studierender ist gem § 59 Abs 1 Z 4 UG 2002 berechtigt, die Lehr- und Forschungseinrichtungen der Universit?t nach Ma?gabe der Benützungsordnung zu benützen; dies gilt auch für die Einrichtungen einer GmbH, welche mit einer Universit?t bei der Erfüllung von deren Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenarbeitet. 2. Die Rechtsordnung billigt einer Universit?tsklinik grunds?tzlich das Recht zu, die Benutzung ihrer Einrichtungen n?her zu regeln; das aus Eigentum oder Miete abgeleitete Hausrecht bleibt daher im Kern bestehen. Die konkrete Ausübung des Hausrechts hat sich aber auch an den Notwendigkeiten des Studien- und Forschungsbetriebes zu orientieren. 3. St?rt ein Studierender durch die Bel?stigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausma? den Betrieb einer ?ffentlichen Krankenanstalt, die gem § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer medizinischen Universit?t zusammenwirkt, so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt auf Grund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umst?nden zur G?nze untersagt werden. Dabei sind allerdings die von der Krankenanstalt zu wahrenden Interessen mit jenen des Studierenden abzuw?gen. 4. Der Unterlassungsanspruch in einer Einrichtung, deren Hausrecht verletzt wurde, setzt nicht nur eine materielle Unterlassungspflicht, sondern auch die Gefahr eines Zuwiderhandelns voraus.  相似文献   

12.
Bei der Ausarbeitung der Curricula an den österreichischen Universitäten im Gefolge der Implementierung des UG 2002 werden auch Teile des Studienangebots in Fremdsprachen angeboten, ja es werden zum Teil weite Teile oder sogar das gesamte Studienangebot einzelner Studien in Fremdsprachen angeboten. Dies ist nicht auf Sprach- bzw Kulturstudien beschränkt. Diese Bestrebungen wollen der Internationalisierung der österreichischen Universitäten Vorschub leisten. Allerdings stößt dies auf schwerwiegende rechtliche Bedenken. Die Verfassungsbestimmung des § 5 UniStG, die in das UG 2002 übergeleitet wurde, ermächtigt nur den Bundesgesetzgeber, die Einführung von fremdsprachigen Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc mit verpflichtendem Charakter vorzusehen. Der Gesetzgeber hat bei der Erlassung des UG 2002 eine solche Ermächtigung nicht vorgesehen. Da das Studienrecht in Hoheitsverwaltung vollzogen wird, gilt das strenge Legalitätsprinzip des Art 18 Abs 1 und 2 B-VG. Danach wären verpflichtende fremdsprachige Prüfungen und Lehrveranstaltungen schlechthin ausgeschlossen. Im folgenden Beitrag wird jedoch der Frage nachgegangen, ob dieses Verbot absolut gilt oder ob zumindest bei Sprach- bzw Kulturstudien, wo ein fremdsprachiger Teil der Curricula nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist, zulässig ist. Dabei wird das Problem der Amtssprache des Art 8 B-VG ebenso zu erörtern sein wie die Frage nach den immanenten Grenzen des Verbots fremdsprachiger Curricula. Die Frage wird letztlich vom Gesetzgeber zu entscheiden sein.  相似文献   

13.
Neue Personalauswahl- und Einstellungsverfahren, an denen die Einzelschulen ma?geblich beteiligt werden, kommen bei der Besetzung von Lehrerstellen in zahlreichen Bundesl?ndern seit Mitte der 1990er-Jahre zur Anwendung und haben mittlerweile die herk?mmlichen zentralen Auswahl- und Zuweisungsverfahren zumindest in einigen von ihnen nahezu vollst?ndig abgel?st. Die Praxis und Wirkung der neuen Auswahlverfahren wurde bislang allerdings nicht systematisch untersucht. In diesem Beitrag werden empirische Befunde einer Untersuchung von Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt, die im Jahr 2002 freie Lehrerstellen über das neue Ausschreibungsverfahren besetzt haben. Erfasst wurden unter anderem die in der Praxis angewandten Kriterien der Personalauswahl und die Inhalte der Auswahlgespr?che, die Beurteilung des neuen Auswahl- und Einstellungsverfahrens durch die beteiligten Schulleitungen und Mitglieder der Auswahlkommissionen, Einsch?tzungen und Erfahrungen der neu eingestellten Lehrkr?fte sowie der Verlauf ihrer Berufseinstiegsphase und ihre Bew?hrung am neuen Arbeitsplatz.  相似文献   

14.
Ziel der vorliegenden Studie ist die Kl?rung der Frage, inwieweit sachfremde ethnische Kriterien die übergangsempfehlung für weiterführende Schulen beeinflussen. Bei einer Stichprobe von 620 Schülerinnen und Schülern der vierten Klassenstufe wurden Schulleistungstest- und Fragebogendaten erhoben und diese in Beziehung zu den übergangsempfehlungen gesetzt. Wenn individuelle Schülervoraussetzungen unter Einschluss kognitiver F?higkeiten kontrolliert werden, gibt es keine Best?tigung der Auffassung, dass Kinder mit Migrationshintergrund bei der übergangsempfehlung benachteiligt werden. Auch ein hoher Anteil an Kindern mit nicht-deutscher Familiensprache in der Schulklasse übt keine ungünstigen Effekte auf die Empfehlung der Schulform aus. Hingegen ist ein sachfremder Referenzgruppeneffekt (Big-fish-little-pond-Effekt) nachweisbar: Mit einem h?heren Anteil an Schülerinnen und Schülern in der Klasse, deren Schultestleistungen und kognitive Grundf?higkeiten hoch sind und deren Eltern eine h?here Bildungsorientierung aufweisen, sinkt die relative Chance, statt an eine Hauptschule an eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln.  相似文献   

15.
Kindern und Jugendlichen in der Schule den Erwerb von medienbezogenen Qualifikationen zu erm?glichen, ist in Deutschland seit langem in vielen Richtlinien und Lehrpl?nen als Ziel verankert. Die vorliegende Studie geht im Rahmen einer Pilotstudie an der Universit?t Paderborn der Frage nach, welche Kenntnisse und Annahmen zukünftige Lehrpersonen über das Medienhandeln von Kindern und Jugendlichen, über dessen Einflüsse und über die Aufgaben von Schule im Medienzusammenhang besitzen (N = 173). Die Skalen wurden theorie geleitet auf der Basis eines Modells medienp?dagogischer Kompetenz von Lehrpersonen entwickelt. Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Kenntnisse und Annahmen der Lehramtsstudierenden Defizite bzw. Probleme aufweisen, die eine Integration von medienp?dagogischen Lehrangeboten in die Lehrerausbildung notwendig erscheinen lassen.  相似文献   

16.
Die hier vorgestellte Studie untersucht den Zusammenhang zwischen unterrichtsbezogenen und handlungsleitenden Kognitionen anhand einer Stichprobe von 20 deutschen und 18 schweizerischen Mathematiklehrpersonen. Die untersuchten unterrichtsbezogenen überzeugungen fokussieren auf das konstruktivistische und das rezeptive Lehr-Lernverst?ndnis der Lehrpersonen, die spezifischen Kognitionen auf das konkrete didaktische Handeln in einer Unterrichtseinheit zur Einführung in die Satzgruppe des Pythagoras. In früheren Untersuchungen zeigte sich, dass sich deutsche Lehrpersonen konstruktivistischer als schweizerische Lehrkr?fte einsch?tzten, ihren Unterricht aber eher als fragend-entwickelnd beschrieben. Ausgehend von diesem Befund werden in der Untersuchung deutsche und schweizerische Lehrpersonen hinsichtlich ihrer überzeugungen und handlungsleitenden Kognitionen vergleichend untersucht. In einem zweiten Schritt wird nach Zusammenh?ngen zwischen beiden Facetten professionellen Lehrerwissens gefragt. Die Ergebnisse verweisen darauf, dass sich die deutschen Mathematiklehrpersonen in ihren überzeugungen st?rker als jene in der Schweiz an einem konstruktivistischen Verst?ndnis von Lehr-Lernprozessen orientieren, dieses sich aber sowohl bei deutschen als auch bei schweizerischen Lehrpersonen kaum in den handlungsleitenden Kognitionen widerspiegelt. Als Erkl?rung für diese geringe Korrespondenz zwischen unterrichtsbezogenen überzeugungen und handlungsleitenden Kognitionen kommen u.a. belastende Rahmenbedingungen und eine geringe Selbstwirksamkeit der Lehrpersonen in Frage. Daher werden in einem dritten Schritt Zusammenh?nge zwischen unterrichtsbezogenen überzeugungen und handlungsleitenden Kognitionen unter Kontrolle belastender Rahmenbedingungen und der Selbstwirksamkeit der Lehrpersonen untersucht. Dabei zeigen sich, allerdings in erster Linie nur bei schweizerischen Lehrpersonen, einige erwartungskonforme systematische Zusammenh?nge zwischen konstruktivistischen überzeugungen und handlungsleitenden Kognitionen.  相似文献   

17.
Soziale Ungleichheiten der Bildungsbeteiligung sind durch PISA wieder st?rker in das Zentrum der bildungssoziologischen Diskussion gerückt. Es besteht Einigkeit darüber, dass soziale Ungleichheiten der Bildungsbeteiligung durch das Zusammenwirken prim?rer und sekund?rer Herkunftseffekte an den überg?ngen des Bildungssystems entstehen. Der vorliegende Beitrag besch?ftigt sich mit der Frage, ob sozialschichtabh?ngige Bildungsaspirationen auch zu einem relativ sp?ten Zeitpunkt in der Bildungsbiographie — beim übergang in die Hochschule — wirksam werden, und wenn ja, in welchem Ma?e eine ?ffnung von Wegen zur Allgemeinen Hochschulreife zur Entsch?rfung prim?rer und sekund?rer Herkunftseffekte beitr?gt. Am Beispiel einer im TOSCA-Projekt untersuchten repr?sentativen Stichprobe allgemeinbildender und beruflicher Gymnasiasten im Abschlussjahr (N=4730) zeigt sich, dass in Bezug auf die Studienintention (a) prim?re und sekund?re Herkunftseffekte an beruflichen Gymnasien geringer ausfallen als an allgemeinbildenden und (b) die fachspezifische Studienvorbereitung an beruflichen Gymnasien eine im Vergleich zu allgemeinbildenden Gymnasien h?here Bedeutung besitzt. Zusammenfassend deuten die Befunde auf eine ungleichheitsvermindernde Funktion berufliche Gymnasien beim Hochschulzugang hin.  相似文献   

18.
?konomisches, soziales und kulturelles Kapital z?hlen zu den zentralen Determinanten des übergangs von Jugendlichen in die Ausbildung und in den Beruf. Allerdings zeichnen sich diese Faktoren durch eine relativ hohe interpersonelle Variabilit?t aus, die gerade in Bezug auf benachteiligte junge Erwachsene einer differenzierten Analyse bedarf. Der folgende Beitrag m?chte deshalb zun?chst in Anlehnung an die Kapitalientheorie von Pierre Bourdieu die Frage untersuchen, ob es innerhalb der Gruppe von benachteiligten Jugendlichen Unterschiede in der Kapitalausstattung gibt, und ob diese eine Wirkung auf den Verbleib in und den Anschluss an eine Ma?nahme haben. Anhand eines Datensatzes, der im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms „Freiwilliges soziales Trainingsjahr“ (FSTJ) durch das Deutsche Jugendinstitut generiert wurde, werden theoretische Annahmen zu unterschiedlicher Kapitalausstattung benachteiligter Jugendlicher im FSTJ und ihre Wirkungen empirisch überprüft.  相似文献   

19.
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag gibt einen überblick über theoretische Konzepte für die Analyse von Bildungsüberg?ngen und ihre Anwendung in der empirischen Forschung. Bei der zusammenfassenden Darstellung des Forschungsstandes wurde der übergang von der Primar-in die Sekundarstufe in den Fokus gerückt. Dieses Vorgehen lag darin begründet, dass der übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I nach wie vor eine der wichtigsten Statuspassagen im Leben eines jungen Menschen ist. Bei dieser übergangsentscheidung werden soziale und ethnische Disparit?ten des Kompetenzerwerbs und der Bildungsbeteiligung nicht nur im relativen Schulbesuch der Sekundarstufe dokumentiert, sondern — nach allem was wir wissen — auch in erheblichem Ma?e verst?rkt. Zuerst wurde ein theoretischer Bezugsrahmen vorgestellt, der vor allem auf den mikrosoziologischen Ansatz von Boudon (vgl. 1974) zurückgeht. Zentrale Elemente sind in diesem Zusammenhang die von Boudon vorgenommene Unterscheidung zwischen prim?ren und sekund?ren Effekten der Sozialschichtzugeh?rigkeit, die Integration werterwartungstheoretischer Modellvorstellungen sowie eine theoretisch-inhaltliche Anbindung an die Analyse von Bildungsentscheidungen. Einen Schwerpunkt des Beitrags bildete die Darstellung unterschiedlicher theoretischer Konzepte zur Analyse von Bildungsentscheidungen. Dabei wurden sowohl soziologische als auch psychologische Modelle berücksichtigt. Die soziologischen und psychologischen Forschungstraditionen verliefen bisher (erstaunlicherweise ohne wechselseitige Beeinflussung) parallel. Ausgehend von den Annahmen der Wert-Erwartungs-Theorie gibt es in der Soziologie verschiedene Formalisierungen des Entscheidungsprozesses. Beispielhaft wurden hier die Arbeiten von Erikson/Jonsson (vgl. 1996), Breen/Goldthorpe (vgl. 1997) sowie Esser (vgl. 1999) vorgestellt. Die in diesen Modellen vorgenommenen Formalisierungen stellen eine Adaptation des Grundmodells des Wert-Erwartungs-Ansatzes dar und haben sich für die Analyse von Bildungsentscheidungen sowohl in der soziologischen als auch in der erziehungswissenschaftlichen Forschung etabliert und bew?hrt. In der Psychologie sind werterwartungstheoretische Modelle zwar umfassend empirisch (vor allem experimentell) untersucht sowie differenziert instrumentiert, wurden aber bislang nicht explizit für die Analyse von Bildungsüberg?ngen angewendet. Sie integrieren, wie die hier berücksichtigten Ans?tze von Ajzen (vgl. 1991) und Eccles (vgl. Eccles u.a. 1983), oftmals ebenso wie die soziologischen Modelle Wert-und Erwartungskomponenten verschiedener Wahlalternativen und spezifizieren diese zum einen weiter aus und erg?nzen zum anderen die Modelle durch Annahmen zu den psychologischen Wirkmechanismen hinter diesen Komponenten. Unserem Erachten nach ist daher eine Verknüpfung und wechselseitige Erg?nzung soziologischer und psychologischer Modelle ein vielversprechender Ansatz, um Bildungsentscheidungen und überg?nge im Bildungssystem zu analysieren.   相似文献   

20.
Die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsvertr?ge vom 18. M?rz 1999 im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsvertr?ge ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die bei missbr?uchlicher Inanspruchnahme aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertr?ge oder -verh?ltnisse durch einen Arbeitgeber des ?ffentlichen Sektors ausschlie?t, dass diese in unbefristete Arbeitsvertr?ge oder -verh?ltnisse umgewandelt werden, w?hrend eine solche Umwandlung bei Arbeitsvertr?gen oder -verh?ltnissen mit einem Arbeitgeber des Privatsektors vorgesehen ist, grunds?tzlich nicht entgegensteht, sofern diese Regelung eine andere wirksame Ma?nahme enth?lt, um die missbr?uchliche Inanspruchnahme aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsvertr?ge durch einen Arbeitgeber des ?ffentlichen Sektors zu verhindern und gegebenenfalls zu ahnden.  相似文献   

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